Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach
§ 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, kann es zu Kürzungen des Pflegegeldes kommen.
Die Beratung findet in festen Intervallen statt:
halbjährlich einmal für Pflegegrad 2 und 3,
vierteljährlich einmal für Pflegegrad 4 und 5.
Die Beratung findet zu Hause statt.
Nutzen Sie gerne, direkt und einfach unser Formular, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wie melden uns dann zeitnah bei Ihnen zur weiteren Abstimmung zurück.
Auf Pflegebedürftige und pflegende Angehörige kommen viele Fragen zu.
Das komplexe Pflegeversicherungsgesetz macht es nicht leichter. Mit dem Pflegedienst D&D Homecare haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, um sich in diesem komplizierten System zurecht zu finden. Unsere Pflegeberatung informiert Sie zu verschiedenen Fragen, die in der Pflegesituation auftauchen können – zum Beispiel zu Pflegegraden.
Für jeden Pflegebedürftigen,
der ausschließlich Pflegegeld beantragt hat bzw. bezieht, ist der Beratungseinsatz Pflicht. Um mit Ihnen einen individuellen, fachgerechten und sachgerechten Ablauf zu erarbeiten, werden Sie mit verschiedenen Fragen aus Ihrer alltäglichen Pflegesituation konfrontiert.
Der Beratungseinsatz dient nicht der Kontrolle, sondern der Optimierung der Leistung und ist im zeitlich geforderten Rhythmus festgelegt:
Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Pflegekasse.
(C) 2023 D&D Homecare PartGmbB / Distelweg 4, 48249 Dülmen
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